In den vergangenen Jahren ist die Zahl der klassischen Kriminalitätsdelikte deutlich zurückgegangen – insbesondere bei Wohnungseinbrüchen, die auf dem niedrigsten Stand seit über 50 Jahren liegen. Unter der grün-schwarzen Landesregierung war und ist Baden-Württemberg sicherer als je zuvor.
Mit einem Schwerpunktprogramm für den Kinderschutz und gegen sexualisierte Gewalt sowie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität wollen wir die Polizei gerade im Umgang mit diesen Deliktsformen nochmals stärken.
Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur objektiv sicher leben, sondern sich auch sicher fühlen. Mit dem Konzept „Sichere öffentliche Räume“ werden wir Akteure noch besser vernetzen, die kommunale Kriminalprävention weiterentwickeln, Hilfs- und Beratungsangebote ausbauen, die Straßensozialarbeit stärken und städtebauliche Aspekte mehr in den Blick nehmen.
Kommunale Ordnungsdienste leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit im öffentlichen Raum. Wir streben hinsichtlich Ausbildung und Ausrüstung eine Standardisierung an, welche die jeweiligen örtlichen Belange berücksichtigt. In diesem Zusammenhang werden wir gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden die Aufgabengebiete des Kommunalen Ordnungsdienstes überprüfen und definieren.
Entsprechend der Tradition der Brandbekämpfung aus bürgerschaftlicher Selbsthilfe heraus ist es Aufgabe der Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Das Land unterstützt die Gemeinden durch
- Förderung der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehren, insbesondere durch Einrichtung und Unterhaltung der Landesfeuerwehrschule; die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen erfolgt dort für die Träger kostenfrei.
- Unterstützung bei der Beschaffung und Unterhaltung von Ausrüstungen und Einrichtungen; dies geschieht insbesondere durch die Gewährung von Zuwendungen.
- Unterstützung durch Schaffung von guten Rahmenbedingungen, wie beispielsweise ergänzende Leistungen zur Feuerwehrunfallfürsorge, Feuerwehr-Ehrenzeichen, Bereitstellung von Freiplätzen zur Erholungsfürsorge für Feuerwehrangehörige.
Unser Feuerwehrwesen gilt es zu erhalten und ständig weiter zu verbessern.
Die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität sowie des Extremismus und Antisemitismus ist nach wie vor ein Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg. Wir verteidigen unsere Demokratie gegen ihre Feinde – egal ob von rechts, von links, aus dem islamistischen Spektrum oder von anderen Feinden unserer Verfassung. Der Extremismus entwickelt sich ständig weiter. Die Radikalisierung im virtuellen Raum nimmt zu und im Zuge der Corona-Pandemie mussten wir erleben, dass eine staatsfeindliche, von Verschwörungsideologien und antisemitischen Narrativen durchzogene Haltung immer stärker um sich griff. Unsere Sicherheitsbehörden haben darauf mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert – etwa indem das Landesamt für Verfassungsschutz als erste Behörde bundesweit die Organisationsebene der Gruppierung „Querdenken 711“ zum Beobachtungsobjekt erklärt hat.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Welt und die Corona-Pandemie hat die Dynamik weiter verstärkt. Dies birgt neue Herausforderungen für unsere Sicherheitslage. Darauf haben wir 2021 mit einer Cybersicherheitsstrategie und 2022 mit der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie digital@bw zu digital.LÄND reagiert.
Im Bereich der Cybersicherheit gab es in den vergangenen Jahren deutliche Veränderungen und höhere Fallzahlen. Die Zahl der Cyberangriffe steigt stetig, auch in Baden-Württemberg. Die Folgen erfolgreicher Cyberangriffe können weitreichend sein. Cybersicherheit ist daher eines der zentralen Themen unserer Zeit. Um die Sicherheit im digitalen Raum ebenso wie auf Straßen und Plätzen zu schützen, hat sich das Land mit der neu geschaffenen Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) noch besser gegen Angriffe im Netz gerüstet. Sie ist das Herzstück der neuen Cybersicherheitsarchitektur des Landes.
Die CSBW hat die Aufgabe, die Cybersicherheit in Baden-Württemberg zu verbessern und Maßnahmen zu koordinieren und zu bündeln. Außerdem ist sie zentrale Meldestelle in Angelegenheiten der Cybersicherheit in Baden-Württemberg. So werden Doppelstrukturen im Land vermieden. Die CSBW sorgt dafür, dass wichtige Informationen alle Beteiligten zur gleichen Zeit erreichen und die Zusammenarbeit bestmöglich funktioniert. Sie steht im engen Austausch mit den relevanten Partnerorganisationen im Land sowie auf nationaler und internationaler Ebene.
Die CSBW ist breit aufgestellt und hat die Schwerpunkte Prävention, Detektion und Reaktion. Die CSBW sensibilisiert mit verschiedenen Präventionsangeboten für das Thema Cybersicherheit. Außerdem berät und unterstützt sie Betroffene im konkreten Cybersicherheitsvorfall. Ihr Angebot richtet sich dabei aktuell vor allem an die Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen im Land. Mit der Cyber-Ersthilfe BW pilotiert die CSBW außerdem ein Angebot für eine telefonische Erst-Beratung für von Cybersicherheitsvorfällen betroffene Unternehmen, Behörden, Institutionen, aber auch Bürgerinnen und Bürger. Erreichbar ist die Cyber-Ersthilfe BW rund um die Uhr unter der Nummer 0711-137-99999.
In Baden-Württemberg treiben wir die Digitalisierung so entschlossen voran wie in keinem anderen Land. Dazu haben wir die Digitalisierungsstrategie digital@bw zu digital.LÄND, unter anderem mit dem Lebensbereich Verwaltung und Kommunen, weiterentwickelt. Unser Grundsatz heißt: Die Digitalisierung soll dem Menschen und dem Gemeinwohl dienen und neue Chancen schaffen. Unser Ziel bis 2026 ist die konsequente und durchgehende Digitalisierung der Landesverwaltung.
Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge ersparen und ihnen eine moderne und transparente Verwaltung bieten. Dafür müssen die Verwaltungsstrukturen innovativ und zukunftsgerichtet ausgestaltet sein. Mit dem Masterplan für die Transformation der Verwaltung transformieren wir die Kultur, Arbeitsweise und Organisation innerhalb der Verwaltung und machen sie damit experimentierfreudiger und effizienter. Der Masterplan dient damit als Vision und Labor für den Bürokratieabbau.
Wir werden den Weg der Kommunen zu digitalen und smarten Städten und Gemeinden unterstützen. Wir werden digitalen Modellkommunen bei der Entwicklung von Open-Source-basierten Programmen helfen und wollen Verwaltungsleistungen der Kommunen wie zum Beispiel die Anmeldung zum Kindergarten oder die Beantragung einer Geburtsurkunde barrierefrei und mehrsprachig digital zur Verfügung stellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf service-bw, unserem Serviceportal für Baden-Württemberg, ein einheitliches Servicekonto für alle Verwaltungsleistungen vorfinden, weshalb wir service-bw konsequent weiterentwickeln werden.
----In Baden-Württemberg treiben wir die Digitalisierung so entschlossen voran wie kein anderes Land. Unser Grundsatz heißt: Die Digitalisierung soll dem Menschen und dem Gemeinwohl dienen und neue Chancen schaffen. Unser Ziel bis 2026 ist die konsequente und durchgehende Digitalisierung der Landesverwaltung, die wir mit einem ressortübergreifenden Masterplan für die digitale Verwaltung in Baden-Württemberg umsetzen werden.
Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge ersparen und ihnen eine moderne und transparente Verwaltung bieten. Dafür müssen die Verwaltungsstrukturen innovativ und zukunftsgerichtet ausgestaltet sein. Wir werden den Weg der Kommunen zu digitalen und smarten Städten und Gemeinden unterstützen. Wir werden digitale Modellkommunen bei der Entwicklung von Open-Source-basierten Programmen unterstützen und wollen Verwaltungsleistungen der Kommunen wie zum Beispiel die Anmeldung zum Kindergarten oder die Stellung eines Bauantrags barrierefrei und mehrsprachig digital zur Verfügung stellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf service-bw, unserem Service-Portal für Baden-Württemberg, ein einheitliches Servicekonto für alle Verwaltungsleistungen vorfinden, weshalb wir service-bw konsequent weiterentwickeln werden.
Um den Anteil insbesondere von Frauen, aber auch von anderen Personengruppen im Landtag zu stärken, wurde das Landtagswahlrecht reformiert. Dazu hat der Landtag ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste beschlossen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme für das Direktmandat im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Landesliste. Analog zur Bundestagswahl bestimmt sich die Sitzverteilung im Landtag nach der Zweitstimme. Die Anzahl der Wahlkreise liegt unverändert bei 70 und die Größe des Landtags bei mindestens 120 Abgeordneten. Außerdem wurde das Wahlalter für das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl auf 16 Jahre abgesenkt.
Bei Kommunalwahlen ist das aktive Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden, hier werden wir in einem nächsten Schritt nun auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre absenken.
Die Altersgrenzen für Kandidatinnen und Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen werden wir abschaffen: Das Mindestalter betragt künftig 18 Jahre, Altersobergrenzen wird es nicht mehr geben. Für Wahlen zu (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern werden wir eine echte Stichwahl im zweiten Wahlgang einführen.
In vielen Bereichen hängt der Erfolg Baden-Württembergs unmittelbar mit der Leistung der Gemeinden, Städte und Landkreise zusammen. Das hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Die Kommunen sind wichtige Partner des Landes. Land und Kommunen arbeiten daher stets verlässlich und lösungsorientiert zusammen. Die kommunale Selbstverwaltung achten wir dabei sehr. Die bisherige gute Zusammenarbeit wollen wir fortsetzen und weiter ausbauen. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene wollen wir die zentralen Herausforderungen angehen, ob beim Klimaschutz oder der Digitalisierung.